Suche

Alle wichtigen Infos auf einen Blick.

Laden Sie sich die AGB der Makro Factory GmbH & Co. KG als PDF herunter.

Startseite / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die Makro Factory GmbH & Co. KG mit dem Besteller über Lieferungen und Leistungen schließt. Ältere Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

1.2. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Makro Factory GmbH & Co. KG abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Makro Factory GmbH & Co. KG nicht an, auch wenn die Makro Factory GmbH & Co. KG diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Makro Factory GmbH & Co. KG.

1.3. Erteilte Aufträge der Makro Factory GmbH & Co. KG, sowie alle künftigen Aufträge, werden ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist.

1.4. Aufträge der Makro Factory GmbH & Co. KG gelten nur nach schriftlicher Bestätigung eines Geschäftsführers oder eines von uns dazu bevollmächtigten Vertreters als angenommen.

2.) Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen erfolgenden Bestätigung der Makro Factory GmbH & Co. KG. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.

2.2. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung und Rücksendung der schriftlichen Auftragsbestätigung Makro Factory GmbH & Co. KG vom Besteller zustande, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferungen und Leistungen durch den Besteller.

2.3. Mündliche Anfragen oder Reservierungen sind keine Aufträge und werden regelmäßig 14 Tage vor festgelegten Lieferungs- und Leistungsbeginn aufgehoben, soweit bis dahin keine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

2.4. Aufträge kann der Besteller innerhalb der auf der Auftragsbestätigung angegebene Frist annehmen. Der Leistungsumfang ergibt sich insbesondere aus der schriftlichen Auftragsbestätigung und den nachfolgenden Bedingungen.

2.5. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Tätigkeiten in den Bereichen Consulting & Analyse, Networking & Security, Application Development, Communication Services, Anpassungsprogrammierungen sowie Training und Support, inklusive der damit verbundenen Lieferung und Installation von Hard- und Software.

2.6. Die für die Lieferungen und Leistungen der Makro Factory GmbH & Co. KG im Vorfeld auf der Auftragsbestätigung eingeplanten Mitarbeiter geben nur Anhaltspunkte und können durch gleichwertig qualifizierte Mitarbeiter jederzeit ersetzt werden.

2.7. Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Makro Factory GmbH & Co. KG vereinbart und versteht sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Subunternehmer und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Makro Factory GmbH & Co. KG oder beim Subunternehmer eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Arbeitskräftemangel, Sabotagen, Krankheit, Transportverzögerungen und unverschuldet verspätete Materialanlieferungen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.8. Das Recht auf zumutbare Teilelieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der Makro Factory GmbH & Co. KG bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2.9. An abgegebene Angebote, Kostenvoranschlägen, dem Besteller zur Verfügung gestellte Inhalten, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Projektplänen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behält sich die Makro Factory GmbH & Co. KG das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Besteller darf diese Gegenstände oder Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Makro Factory GmbH & Co. KG Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen und ohne Einbehaltung von Kopien an die Makro Factory GmbH & Co. KG zurückzugeben.

3.) Ausführung der Leistung

3.1. Angegebene Termine zur Ausführung der Leistung werden vom Auftragnehmer nach Möglichkeit eingehalten, sofern der Auftraggeber die von ihm zu erbringenden Leistungen fristgerecht erbringt.

3.2. Programmierleistungen werden nach Vorlage eines Pflichtenheftes und nur nach schriftlicher Gegenzeichnung eines der Geschäftsführer oder eines dazu bestimmten Vertreters des Auftragnehmers durchgeführt. Auf Abweichungen, die nicht im Pflichtenheft des einzelnen Programmierauftrages definiert sind, besteht kein Liefer- und Schadenersatzanspruch des Auftraggebers.

3.3. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Daten und die maschinelle Lesbarkeit der Datenträger verantwortlich.

3.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der Arbeiten Dritte heranzuziehen. Er wird die Zustimmung des Auftraggebers einholen, wenn personenbezogene Daten durch einen Dritten verarbeitet werden sollen.

3.5. Bei Programmierleistungen führt der Auftragnehmer nach Durchführung der im Pflichtenheft vereinbarten Leistungen einen Testlauf durch.

3.6. Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Auftragnehmers diesem die ordnungsgemäße Durchführung des in Punkt 3.5. bezeichneten Testlaufs schriftlich zu bestätigen (Testlaufprotokoll). Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die vereinbarte Leistung als ordnungsgemäß erbracht, wenn nicht der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 3 Wochen schriftlich eine begründete Mängelrüge erhebt. Gleiches gilt bei beanstandungsfreier Inbetriebnahme der Software über einen Zeitraum von mehr als 2 Wochen. Die 3-Wochen-Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Auftragnehmer schriftlich den Auftraggeber über die Bedeutung dieser Ausschlussfrist aufgeklärt hat.

3.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit des Arbeitsergebnisses unverzüglich zu überprüfen.

4.) Gewährleistung und Haftung der Auftragnehmer

4.1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software unter allen Hardwarekombinationen zu testen und Software zu erstellen, die auf allen Hard- und Softwareplattformen fehlerfrei arbeitet. Ein Funktionieren unter allen Kombinationen wird daher nicht zugesichert.

4.2. Vor Schulungen oder Installationen obliegt die Datensicherung dem Auftraggeber. Haftung übernimmt der Auftragnehmer insoweit nicht.

4.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, fehlerhafte Arbeiten innerhalb der ihm aufgrund des Pflichtenheftes obliegenden Leistungspflichten, die aus unrichtigem Funktionieren der Datenverarbeitungsanlagen, durch Auftragnehmerpersonal oder durch sonstige vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände entstehen, auf eigene Kosten zu wiederholen, oder wenn der Auftraggeber zustimmt, bei einer späteren Bearbeitung zu berücksichtigen.

4.4. Sollten nach dreimaliger Wiederholung die zu erbringenden Programmierleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren, mindert sich das vereinbarte Entgelt je nach Schwere des Fehlers um 10% bis 50%. Nach seiner Wahl kann der Auftraggeber in diesem Fall auch Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, und / oder die sonstigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen, sofern die Rügefristen nach §377 HGB eingehalten werden. Für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen erhält der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung.

4.5. Die Gewährleistungsfrist bei Werkverträgen beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

4.6. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber unerlaubt Veränderungen an der Software vornimmt. Ebenso entfallen Gewährleistungsansprüche, wenn der Fehler auf Fehlerhaftigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Programmierwerkzeuge oder Programmierplattformen beruht.

5.) Besondere Bestimmungen bei Softwareerstellung

5.1. Eigentum und Urheberrecht an allen organisatorischen Unterlagen, Systemen, Programmen, Vordruckentwürfen und Datenträgern, die vom Auftragnehmer entwickelt und bereitgestellt werden, verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält die Nutzung nur zur eigenen, dem Vertrag unterliegenden Zwecken und nur während der Vertragszeit.

5.2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Aushändigung der Programmierunterlagen und der gespeicherten Daten, sofern diese speziell für ihn entwickelt wurden und von ihm die vollen Organisations-, Programmier- und Datenerfassungskosten gezahlt worden sind. Der Auftragnehmer hat ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der vom Auftraggeber geschuldeten Leistungen. Das Nutzungsrecht durch den Auftragnehmer bleibt hiervon unberührt.

6.) Preise

6.1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert und aufwandsbezogen berechnet. Bestehen keine angebots- und kundenspezifischen Preisvereinbarungen, so werden erteilte Aufträge zu den am Tag der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Listen- und Tagessatzpreisen der Makro Factory GmbH & Co. KG ausgeführt.

6.2. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Standort Karlsruhe. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Besteller, falls in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder Anhand der vorliegenden Belege berechnet.

7.) Zahlungsbedingungen

7.1. Software-Entwicklung

7.1.1. Das vereinbarte Entgelt ist wie folgt zur Zahlung fällig: 40% bei Vertragsabschluss. Weitere 35% nach 3/4 des erbrachten und definierten Leistungsumfangs, weitere 25% nach ausdrücklicher (Protokoll) oder konkludenter (Inbetriebnahme, siehe Ziffer 3.6) Fertigstellung der Programmierleistung.

7.1.2. Wird ein Dienstleistungsauftrag vom Auftraggeber aus wichtigem Grund storniert, werden die bis dahin erbrachten Vorleistungen nach unserem aktuellen Stundensatz berechnet. Storniert der Auftraggeber den Auftrag aus sonstigen Gründen, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die volle Vergütung. Ersparte Aufwendungen muss er sich jedoch anrechnen lassen.

7.2. Schulungsleistungen

7.2.1. Wird ein Schulungsauftrag vom Auftraggeber storniert, so richtet sich die Stornogebühr nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Folgende Stornogebühren werden vereinbart: Stornierung bis zu zwei Wochen vor vereinbartem Schulungstermin – keine Stornogebühr. Stornierung eine Woche vor vereinbartem Schulungstermin – 40% des Nettoauftragswertes. Stornierungen weniger als drei Tage vor vereinbartem Schulungstermin – 100% des Nettoauftragswertes.

7.3. Consulting- und Dienstleistungen sowie Hard- und Softwarelieferungen

7.3.1. Für Lieferungen und Leistungen innerhalb dieser Bereiche gewährt die Makro Factory GmbH & Co. KG ein Zahlungsziel von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug.

8.) Haftung und weitergehende Gewährleistung

Entstehen durch das Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen an den Einrichtungen oder im Betriebsablauf des Auftraggebers Schäden, so haftet der Auftragnehmer nur im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung. Entsprechendes gilt bei durch Verzug des Auftraggebers entstandenen Schäden.

9.) Vertragsdurchführung

9.1. Die Makro Factory GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Durchführung oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung der Makro Factory GmbH & Co. KG die Durchführung der Leistung gefährdet sowie wenn der in der Auftragsbestätigung geforderte Lieferungs- und Leistungsumfang nicht den tatsächlich gewünschten oder vereinbarten Gegebenheiten entspricht. In diesen Fällen ist der Besteller zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.

9.2. Der Besteller stellt der Makro Factory GmbH & Co. KG diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistungen der Makro Factory GmbH & Co. KG nötig sind.

10.) Stornierung und Verlegung von vereinbarten Dienstleistungszeiten

Bitte beachten Sie, dass wir anhand folgendem Prozedere Stornierungs- bzw. Terminverlegungskosten in Rechnung stellen:

Eine Stornierung / Terminverschiebung der bestellten Dienstleistung durch den Kunden bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin ist für den Kunden kostenfrei.

Liegt die Stornierung zwischen 4 und 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin, werden 50% der angebotenen Dienstleistungssumme dem Auftraggeber berechnet.

Findet die Stornierung / Verschiebung 1 bis 0 Tage vor dem vereinbarten Termin statt, werden dem Auftraggeber 75% der Dienstleistungssumme berechnet.

Stornokosten die aufgrund einer Stornierung durch den Auftraggeber für eventuell Hotel- und Flugbuchen anfallen, werden dem Auftraggeber mit einem Aufschlag von 50 Euro Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren weiterberechnet.

11.) Allgemeine Schlussbestimmungen

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe. Die Makro Factory GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.

11.1. Die Makro Factory GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Besteller verpflichten sich, die Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Mit jeder Nutzung der Lieferungen und Leistungen der Makro Factory GmbH & Co. KG erklären sich die Besteller mit der jeweils gültigen Fassung der AGBs einverstanden.

11.2. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.3. Die Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

Makro Factory GmbH & Co. KG
An der RaumFabrik 30
76227 Karlsruhe
Telefon: +49 721 97003 – 100
E-Mail: info@makrofactory.com

Geschäftsführer:
Peter Dittmar & Arno Oberhauser

Nach oben scrollen