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NIS 2-Richtlinie: Was indirekt betroffene Unternehmen wissen sollten

NIS 2-Richtlinie: Was indirekt betroffene Unternehmen wissen sollten

29. April 2024
Daniela Springer
  • Aktuelles

Mit der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe und der zunehmenden Digitalisierung rücken Cybersicherheitsmaßnahmen für Unternehmen in den Vordergrund. Die Europäische Union hat mit der Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der darauf abzielt, die Sicherheit und Resilienz von Netzwerken und Informationssystemen zu stärken. Während sich NIS 2 hauptsächlich auf kritische Diensteanbieter konzentriert, bekommen auch indirekt betroffene Unternehmen wie Lieferanten und Unternehmen, die ihre Strategien anpassen müssen, um Versicherungsrisiken und Darlehen zu bewältigen, die erheblichen Auswirkungen zu spüren.

Sie zählen laut NIS 2 nicht zu den kritischen Dienstleistern, wollen sich aber dennoch auf mögliche Auswirkungen vorbereiten oder sind indirekt betroffen? Wir haben für Sie die wichtigsten Themen und unsere Handlungsempfehlung für indirekt betroffene Unternehmen zusammengefasst.

NIS 2-Richtlinie: Auswirkungen auf indirekt betroffene Unternehmen

Verstärkte Sicherheitsanforderungen
Indirekt betroffene Unternehmen, die als Zulieferer, Auftragnehmer oder Partner von kritischen Diensteanbietern agieren, müssen möglicherweise zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um den Anforderungen der NIS 2-Richtlinie gerecht zu werden. Dies kann Investitionen in Technologien, Schulungen der Mitarbeiter:innen und die Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien erfordern.

Finanzielle Belastung
Die Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere für kleinere Unternehmen. Die Kosten für die Aktualisierung von Infrastrukturen, den Einsatz von Sicherheitssoftware und die Einstellung von Fachpersonal können die Ressourcen verknappen.

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Anpassung der Unternehmen an Versicherungsrisiken
Mit der zunehmenden Bedrohung durch Cyberangriffe sind Versicherungen gegen Cyberrisiken für Unternehmen unverzichtbar geworden. Allerdings können die Versicherungsprämien aufgrund der erhöhten Gefahren und der NIS 2-Anforderungen steigen. Unternehmen, die indirekt von der Richtlinie betroffen sind, müssen ihre Versicherungsstrategien überdenken und möglicherweise zusätzliche Versicherungsdeckungen in Betracht ziehen, um sich vor finanziellen Verlusten im Falle eines Cyberangriffs zu schützen.

Bewältigung von Darlehensrisiken
Banken können die Cybersecurity als einen Faktor ihrer Risikobewertung, insbesondere im Hinblick auf das sogenannte „Default-Risiko“, nutzen. Das Default-Risiko bezieht sich auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und somit ein Kreditausfallrisiko besteht. Da die NIS 2-Richtlinie darauf abzielt, die Netzwerk- und Informationssicherheit zu stärken, können Banken die Cybersecurity-Maßnahmen von Unternehmen, die sie finanzieren oder mit denen sie Geschäftsbeziehungen unterhalten, als wichtigen Indikator für deren Stabilität und Vertrauenswürdigkeit betrachten. Eine schwache Cybersecurity kann auf potenzielle Sicherheitslücken hinweisen, die zu finanziellen Verlusten führen könnte – sowohl für das Unternehmen selbst als auch für seine Partner und Lieferanten.

Indem Banken die Cybersecurity als Faktor der Risikobewertung berücksichtigen, können sie ihre Kreditvergabeprozesse verbessern und sicherstellen, dass sie in Unternehmen investieren oder Kredite vergeben, die ein angemessenes Sicherheitsniveau bieten.

NIS 2-Richtlinie: Handlungsempfehlungen für indirekt betroffene Unternehmen

Versicherungsdeckung bewerten
Unternehmen sollten ihre bestehenden Versicherungspolicen überprüfen und sicherstellen, dass sie ausreichenden Schutz gegen Cyberrisiken bieten. Es kann ratsam sein, spezifische Cyberversicherungen in Betracht zu ziehen, um potenzielle finanzielle Verluste im Falle eines Cyberangriffs abzudecken. Die Bewertung und Anpassung der Versicherungsdeckung sollte in enger Zusammenarbeit mit einem Versicherungsberater erfolgen.

Mit Lieferanten und Partnern zusammenarbeiten
Indirekt betroffene Unternehmen sollten eng mit ihren Lieferanten und Partnern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Sicherheitsstandards erfüllt werden. Der Austausch bewährter Verfahren und die regelmäßige Kommunikation können dazu beitragen, Sicherheitslücken zu identifizieren und diese in gemeinsamer Arbeit zu schließen.

Bewusstsein für Cybersecurity schaffen und Belegschaft schulen
Für indirekt betroffene Unternehmen, die mit der NIS 2-Richtlinie konfrontiert sind, ist es von großer Bedeutung das Cybersicherheitsbewusstsein der Belegschaft zu fördern. Durch Workshops und Sensibilisierungskampagnen können Mitarbeiter:innen über Cybersicherheitsrisiken informiert und geschult werden. Externe Schulungsressourcen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen können ebenfalls hilfreich sein. Es ist wichtig, Notfallpläne und Incident-Response-Prozesse zu entwickeln und zu trainieren, um angemessen auf Sicherheitsvorfälle reagieren zu können.

Durch diese Maßnahmen können indirekt betroffene Unternehmen ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen stärken und die Anforderungen der NIS 2-Richtlinie besser bewältigen.

Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung?

Im Assessment NIS 2.0: Anforderungen und Herausforderungen arbeiten unsere Experten gemeinsam mit Ihnen auf Grundlage der NIS2-Richtlinie heraus, inwieweit das Unternehmen bereits die neuen gesetzlichen Vorgaben erfüllt und wo ggf. noch Handlungsbedarf besteht. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

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